Umfassende Rechtsberatung zum amerikanischen Nachlassverfahren

Sind Sie Erbe von Nachlass in den USA geworden, so sollten Sie sich bewusst machen, dass sich das amerikanische Nachlass­verfahren in einigen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet. Während in Deutschland beispielsweise der Nachlass mit dem Erbfall unmittelbar auf den Erben übergeht, ist dies im anglo-amerikanischen Raum anders geregelt: Hier geht der Nachlass zunächst an den persönlichen Rechtsnachfolger des Erblassers, den dieser in einem Testament ernennt.

Neben der Vertretung in Erbfällen berate ich meine Mandanten auch in der zivilrechtlichen Inanspruchnahme in den USA. Nicht zu meinem Aufgabengebiet zählen allerdings die Themen Visum und Aufenthaltsrecht. Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei.

Haben Sie Fragen zum US-amerikanischen Recht? Ich berate Sie kompetent.

Tel.: 0911 - 919 467 36