Ihr erfahrener Anwalt für Bankrecht

Mit dem Bankrecht kommt jeder Bürger im Laufe des Lebens in Berührung. Schließlich regelt dieses alle allgemeinen Fragen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, darunter z. B. Darlehen, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung. Kurzum: Alle Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden durch das Bankrecht gesteuert. Im Streitfall ist eine kompetente Rechtsberatung unerlässlich. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.

Ich vertrete Ihre Interessen unter anderem bei:

  • Widerruf von Darlehensverträgen (z. B. Bausparverträge)
  • Rückerstattung von Bankbearbeitungsgebühren
  • Anlagenrechtlichen Fragen
  • Fondsbeteiligungen
  • Kreditkarten- oder Anlagenbetrug/-missbräuchen
  • Eigen- & Fremd­kapital­finanzierungen

Meine Leistungen im Bank- & Kapital­markt­recht

Angefangen bei der fachgerechten Beratung zu Fonds über Aktien, Anleihen oder Schuldverschreibungen bis zur Durchsetzung von Regressansprüchen und der Prüfung von Kreditsicherungsverträgen betreue ich Sie umfassend und transparent. Durch meine Spezialisierung auf das Allgemeine Bankvertragsrecht kann ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit Engagement und dem nötigen Fachwissen durchsetzen.

Sie haben Fragen zum Bankrecht? Ich berate Sie gerne umfassend.

Tel.: 0911 - 919 467 36